Gemeinschaftspraxis für Ergotherapie & Handtherapie

Für Privatversicherte ...


Bei Privatversicherten orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Demnach wird je nach Qualifikation des Therapeuten und des Servicegrades ein bestimmter Faktor angesetzt.

Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Nach Rezeptabschluss wird der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden- die Höhe der Erstattattung entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag (variiert je nach Art des Vertrages).

Sollte Ihre Kasse entgegen den Bestimmungen im Vertrag Probleme bei der Erstattung machen, so sprechen Sie uns bitte an, damit wir Sie ggf. bei einem Einspruch mit z.B. Mustertexten unterstützen können.

Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie auch unter diesem Link:


In letzter Zeit versuchen einige private Krankenkassen, die Erstattungsbeiträge zu kürzen- dies oft widerrechtlich mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir möchten Sie bitten, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr gutes Recht zu bestehen.

Sollte es dennoch Probleme geben können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll.

Weitere Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie hier: